Sondereigentum ist ein nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) dem Volleigentum weitgehend gleichgestelltes Recht an einer Wohnung (Wohneigentum, besser bekannt als „Eigentumswohnung“) oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum, z. B. Büros, Praxen, Werkstätten, Lagerräume, Stellplätze usw.). Der übergeordnete Begriff ist das Wohnungseigentum, das aus dem Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem Gemeinschaftseigentum (untrennbar, Grundstück, tragende Wände, Treppenhaus, oft auch technische Anlagen) besteht.
Als Ihr Sondereigentumsverwalter haben wir die Aufgabe, das bestehende Mietverhältnis adäquat zu betreuen, die Nebenkosten gegenüber dem Mieter separat abzurechnen, Zahlungseingänge zu kontrollieren, darauf zu achten, dass vertragliche Absprachen eingehalten und notwendige Schönheitsreparaturen Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden. Art und Umfang der Leistungen aus der SET-Verwaltung stimmen wir im Einzelfall mit Ihnen ab – die Kosten richten sich dabei nach dem vereinbarten Leistungskatalog. Selbstverständlich bieten wir für unsere Kunden aus der WEG-Verwaltung auch zusätzlich die Sondereigentumsverwaltung an, wenn diese gewünscht wird – so kann eine reibungslose und planmäßige Verwaltung und Bewirtschaftung stets gewährleistet werden.